• Sachverständigentätigkeit

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Sachverständigentätigkeit & Erstellung von Gutachten

 

Baumängel liegen dann vor, wenn die Leistung des Bauunternehmers oder Handwerkers von den anerkannten Regeln der Technik abweicht. Liegt ein Baumangel vor, steht dem Bauherr ein Gewährleistungsanspruch zu. Baumängel, die der Unternehmer zu verantworten hat, müssen durch die Firma nachgebessert werden, wenn Sie diese dazu auffordern. Der Unternehmer erhält die Chance innerhalb einer vereinbarten Frist diese Mängel zu beseitigen. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, können Sie diese Mangelbeseitigung durch eine andere Firma auf Kosten des mangelverursachenden Unternehmers durchführen lassen. Dieser Fall heißt Ersatzvornahme.
Im Falle schwerer Mängel am Bau, können Sie die Abnahme bis zur Beseitigung dieser Baumängel verweigern.

Durchführung von Malermeister und

geprüften Sachverständigen Wolfgang Bannier

 

Tel: 0174-4549990

E-Mail: bannier.w@gmx.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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